An alle DO-Rufzeicheninhaber!

Bei den Überlegungen zu den Diplombedingungen haben wir bewusst an die yl und om der Klasse E (also DO-Rufzeichen) und an ihre vom Gesetzgeber her etwas eingeschränkten Nutzungsbedingungen gedacht. So sind die Diplombedingungen so gestaltet, dass ein technisch durchschnittlich ausgestatteter Operator der Klasse E durchaus in der Lage sein wird, mit etwas Ausdauer alle Diplome erreichen zu können. Der Beweis ist nun auch nach gut 6 Wochen Funkevent dazu erbracht. Bereits viele Funkamateure der Klasse E sind bereits im Besitz zahlreicher 100FK-Diplome. Selbst im Ranking der TOP 500 sind durchaus DO-Rufzeichen zu finden.

N U R darf fehlende Ausdauer eines DO-Funkamateurs aber auf KEINEN FALL dazu führen, den Rahmen der Legalität zu verlassen und sich Diplompunkte auf Bändern zu erschleichen, deren Nutzung ihm vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist!

  1. Wir appellieren an alle Lizenzinhaber der Klasse E, sich nicht von den wenigen (Gott-Sei-Dank sehr wenigen) Schwarzen Schafen beeinflussen zu lassen und sich so außerhalb der Legalität zu bewegen.
  2. Die wenigen ungesetzlich Agierenden haben nicht nur absolut unsportlich versucht, sich persönlich Vorteil zu verschaffen, sondern sie bringen damit das Ansehen eines wirklichen Funkamateurs in Misskredit.

Die auf diese Art auf nicht zugelassenen Bändern getätigten QSOs werden nicht in die Diplomwertung eingehen.

In einem besonders dreisten Fall hat sich ein Rufzeicheninhaber der Klasse E (DO) gut ein Drittel der Diplompunkte durch für ihn illegale Bandnutzungen erschlichen. Dieses Vorgehen ist nicht nur ungesetzlich, sondern widerspricht jeglichem funksportlichen Verhalten. Das hat den Veranstalter veranlasst, diesem Rufzeicheninhaber alle bereits abgerufenen Monatsdiplome abzuerkennen und ihn auch von der weiteren Teilnahme am 100FK-Diplomprogramm auszuschließen.

Daraufhin sehen wir uns gezwungen, ab sofort in unseren Diplombedingungen auf folgendes hinzuweisen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Stationen bei unsportlichem Verhalten oder Verstößen gegen geltendes Recht von der Diplomvergabe auszuschließen.